Lagerregeln für das 29. Bundesjugendlager 2011 in Bad Wimpfen

1. Verantwortung
Grundsätzlich trägt der Gruppenleiter die volle Verantwortung für Mitglieder seiner Gruppe (Aufsichts- und Fürsorgepflicht!) während der gesamten Dauer des Lagers, einschließlich An- und Abreise.

2. Verlassen des Lagerplatzes
Das Entfernen vom Lagerplatz ist den Gruppenmitgliedern in der Regel nur zu Fuß und in Begleitung eines Leiters gestattet. Bei persönlicher Abmeldung durch den Gruppenleiter können jedoch Gruppen von mindestens 3 Personen in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr den Platz auch ohne Leiter verlassen.

Jeder muss sich beim Verlassen des Platzes bei der Lagerwache ab- und wieder anmelden. Während des Programms und nach 22 Uhr ist das Verlassen des Platzes grundsätzlich nicht gestattet. Der freie Platz/Wiese hinter der Jurte kann tagsüber ohne Abmeldung am Wachzelt zum Aufhalten und Spielen genutzt werden, nach 22 Uhr ist der Aufenthalt dort nicht mehr erwünscht.

3. Nachtruhe
Es gelten folgende Regeln für die Nachtruhe:

  • 22.00 Uhr Nachtruhe,
  • 24.00 Uhr Platzruhe (außer in der Jurtenburg),
  • gegen 1.00 Uhr soll es in der Jurtenburg ruhig werden.

4. Zelte
In den Zelten wird getrennt nach Männlein und Weiblein geschlafen.

5. Rauchen
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und auf das Rauchen nicht verzichten kann, der tue dies bitte nur in der Raucherecke bzw. den ausgewiesenen Orten.

6. Alkohol
An Teilnehmer, die mindestens 16 Jahre alt sind, wird an der Jurtenburg abends nach der Eröffnung des Lagercafés in begrenztem Umfang Bier und Wein verkauft, die auch nur in der Jurtenburg getrunken werden dürfen. Darüber hinaus ist das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken strikt untersagt! Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, aus der Lagergemeinschaft ausgeschlossen zu werden.

7. Gefährliche Gegenstände
Fahrten- und Taschenmesser dürfen nur bei Anlässen und auf dem Lagerplatz getragen werden, bei denen sie als Werkzeug benötigt werden. Das Mitbringen von Butterfly-, Springmessern und sonstigen gefährlichen Gegenständen und Waffen ist verboten!

8. Elektronische Geräte
Radios, MP3 Player/Ipods, Gameboys etc. sind unerwünscht! Während des Programms ist der Gebrauch von Handys nicht gestattet. Für Beschädigung und Verlust bei eigener Verwahrung wird generell keine Haftung übernommen.

9. Wertsachen
Eure Wertgegenstände (Papiere, Schlüssel usw.) könnt Ihr bei der Lagerbank abgeben. Für Beschädigung und Verlust bei eigener Verwahrung wird generell keine Haftung übernommen.

10. Lagerplatz
Der Lagerplatz liegt direkt am Neckar, dieser ist aber durch eine dichte Uferbewachsung nicht direkt zugänglich. Das Schwimmen im Neckar ist nicht erlaubt, ebenso das „befahren“ mit Booten, Luftmatratzen etc.

11. Lagerleitung
Den Anweisungen der Lagerleitung ist Folge zu leisten.

Bundeslager 2011

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„Der Ritterschlag von Bad Wimpfen“

Wir laden ein zum Bundesjugendlager vom 30. Juli bis 06. August 2011 in Bad Wimpfen!

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